Der Leistungsumfang ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure -Technische Ausrüstung § 68 bis § 76- detailliert beschrieben. Dazu gehören
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Objektbetreuung und Dokumentation
Die einzelnen Leistungsphasen können bei Bedarf phasenweise beauftragt werden.
Die Ingenieurplanung Großküchen plant als unabhängiges Büro die küchentechnische Ausstattung für
- Altenheime
- Ganztagsschulen
- Betriebsrestaurants
- Wirtschaftsgebäude der Bundeswehr
- Restaurants, Hotels
- Sport- und Freizeitanlagen
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