LEISTUNG

 


Der Leistungsumfang ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure -Technische Ausrüstung § 68 bis § 76- detailliert beschrieben. Dazu gehören

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  • Objektbetreuung und Dokumentation

Die einzelnen Leistungsphasen können bei Bedarf phasenweise beauftragt werden.

Die Ingenieurplanung Großküchen plant als unabhängiges Büro die küchentechnische Ausstattung für

  • Altenheime
  • Ganztagsschulen
  • Betriebsrestaurants
  • Wirtschaftsgebäude der Bundeswehr
  • Restaurants, Hotels
  • Sport- und Freizeitanlagen